POLIZEI-Workshop

Der Polizeiworkshop hat am 16.09.2022 in unserer Klasse (3.B) stattgefunden. Zwei nette Polizeibeamten haben uns darüber informiert, welche Jugendgesetze es in Österreich gibt.

Wir haben gelernt, dass wir ab 16 Alkohol trinken dürfen (Bier, Wein, Sekt) und ab 18 darf man alle Sorten von Alkohol trinken.

Ab 14 darf man von 05:00 Uhr bis 23:00 ausbleiben, und zwischen 14 und 16 Jahre alt darf man von 05:00 bis 01:00 Uhr ausbleiben.

Erst, wenn du 16 Jahre alt bist, darfst du unbegrenzt ausbleiben. Ab 18 Jahre, ist es dir das Kaufen, Besitzen und Konsumieren von Tabak- und verwandten Erzeugnissen (E-Zigarette, E- Shishas etc.) erlaubt. Wir haben gelernt, dass es verschiedene Arten von Strafen gibt, zum Beispiel Ermahnungen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Freiheitsstrafe bedeutet, dass man ins Gefängnis kommt. Die Dauer der Gefängnisstrafe hängt von der Straftat ab.

Mann darf nicht alkoholisiert Auto fahren und man darf keine elektronische Geräte benutzen während man Auto fährt. Sonst muss man mit einer Geldstrafe rechnen.

Man ist ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet, dass man ab 14 Jahren eine Konsequenz hat, wenn man sich gesetzwidrig verhält.

Für uns war der Tag sehr spannend. Die Beamten waren sehr sympathisch und haben uns die Gesetze sehr genau erklärt. Wir haben sehr viel gelernt und kennen uns jetzt mit dem Jugendgesetz gut aus.

 

Autoren: Bedirhan Emin Duman, Hakan Aktan, Metin Bozan (3B)

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